Fakten - Fragen und Antworten ...
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.
Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung
Wohnimmobilienverwalter benötigen vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO. Dabei werden in allen genannten Fällen an die Person des Bewerbers bestimmte Anforderungen gestellt. Für die Erlaubniserteilung ist nachzuweisen, dass der Antragsteller – bei juristischen Personen auch Vorstand oder Geschäftsführer – persönlich zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt.
Bei der Berufsausübung selbst sind weitere Besonderheiten zu beachten. In erster Linie ergeben sich diese aus den ergänzenden Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und – sofern Wohnungen vermittelt werden – auch aus dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG).
Weiter gilt, dass grundsätzlich auch selbstständige Hausverwalter die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO benötigen, wenn sie die von ihnen verwalteten Wohnräume vermitteln. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Mietverträge im Namen des Vermieters abgeschlossen werden und dem Hausverwalter gegebenenfalls nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz keine Courtage zusteht.
Nur dann, wenn die Vermittlungstätigkeit des Hausverwalters geringfügig ist – dies soll bei zwei bis drei Wohnungsvermittlungen im Jahr der Fall sein – übt er keine erlaubnispflichtige Maklertätigkeit aus.
Qualifizierter Immobilienverwalter:
Durch das Studium zum geprüften Immobilienfachwirt der Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.V. Wiesbaden ist die Geschäftsführung bereits jetzt zertifiziert.
Qualifizierte Immobilienverwalterin:
Durch das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussarbeiten im November 2023 vor der IHK Frankfurt ist Frau Dahlhausen ab sofort nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz als Verwalterin zertifiziert.
(§ 26a Wohnungseigentumsgesetz mit Stichtag zum 31. Dezember 2023
Zur bestandenen Prüfung gratuliert das Team der SGH recht herzlich.
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Einladungsschreiben
Mit der Einladung erhalten Sie die benötigten Zugangsdaten, bzw. einen QR-Code, mit dem Sie sich sehr leicht anmelden können. Die Einladung wird elektronisch oder per Post zugestellt.
Anmeldung zur Online-Versammlung
Die Anmeldung erfolgt unter einem entsprechendem Online-Programm unter dem Reiter
"SGH Online-Service"
Durchführung
Die Versammlung wird durchgeführt und es werden alle notwendigen Abstimmungsergebnisse elektronisch sofort ausgewertet, sodass im direkten Anschluss an die Versammlung das Protokoll erstellt wird und in unserem SGH Online-Portal elektronisch zur Verfügung steht
ONLINE Eigentümerversammlung
Eigentümerversammlungen sollen künftig auch vollständig online abgehalten werden können, wenn ein Beschluss der Wohnungseigentümer vorliegt. Dies wird aktuell im Bundesjustizministeriums diskutiert.
Seit der WEG-Reform 2021 können die Wohnungseigentümer einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss ermöglichen, online an der Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen vollständig online abzuhalten war aber nicht Bestandteil der WEG-Reform.
Aktuell wird darüber gesprochen dies zu ändern.
Unser Projekt zur Einführung der digitale Versammlung haben wir nun abgeschlossen, sodass wir uns jetzt in der Testphase befinden. Die erste Online-Eigentümerversammlung wurde von uns durchgeführt.
Elektrofahrzeug / Wallbox
Sie interessieren sich für eine Elektrofahrzeug und möchten sich einen Elektroanschluss legen lassen? Dann können wir Ihnen folgende Information geben.
- Vor der Installation muss jede Wallbox mit einer Leistung bis einschließlich 12 kW beim Netzbetreiber gemeldet, bei mehr als 12 kW sogar genehmigt werden.
- Seit dem 1. Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer und Mieter das Recht darauf, an ihrem Stellplatz eine Wallbox zu installieren. Die Eigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter entscheidet darüber wie dies erfolgen soll.
- Wird eine Wandladestation von mehreren Parteien genutzt, muss diese eichrechtskonform sein. Erst dann ist eine Abrechnung möglich.
Der Weg zur eigenen Wallbox für Eigentümer
Für Hauseigentümer gilt lediglich die oben genannte Melde- und Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber. Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern unterliegen hingegen zusätzlich dem Wohnungseigentumsgesetz. Das bedeutet, dass die gesamte Eigentümergemeinschaft beim Einbau mitreden kann, da es sich bei der Garage um Gemeinschaftseigentum handelt. Dem Einbau einer Wallbox kann die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht widersprechen. Bei der Art und Weise der Durchführung der baulichen Änderungen ist jedoch ein Mehrheitsbeschluss notwendig.
Hier ein Überblick über die einzelnen Schritte:
1. Miteigentümer informieren
Anderen Eigentümer müssen über die geplante Maßnahme informiert werden. Warum ist eine (Gemeinschafts-)Wallbox auch für sie vorteilhaft.
2. Ladelösungen finden
Ist die Garage überhaupt für eine Wallbox geeignet und wenn ja, für welche? Dafür ist normalerweise ein Elektro-Check von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb ratsam. Gerade für Parksituationen in Mehrfamilienhäusern gibt es Ladelösungen, die sich für diesen Anwendungszweck besonders gut eignen.
3. Antrag einreichen
Damit der Vorschlag in der nächsten Eigentümerversammlung diskutiert wird, muss ein Antrag gestellt werden. Sonst kann dieser TOP nicht beschlossen werden.
4. Beschluss abwarten
Die Eigentümerversammlung hat Mitspracherecht dabei, wie (und wo) die Wandladestation angebracht wird. Auch das Abrechnungsverfahren muss geklärt werden. Erst nach einer mehrheitlichen Einigung über die Durchführung kannst die Wallbox gemäß der Beschlussfassung von einem Techniker installieren lassen.
Prüfung der elektrischen Leistung vor Ort
Prüfung der Möglichkeit den Hausanschluss zu verstärken
Erstellung von Angeboten zur Installation von Wallboxen (Gutachten, usw ...)
Der erste Schritt zum Elektroauto
Mit dem Meisterbetrieb DEN Elektro in Wiesbaden haben wir bereits die ersten Wallbox-Installationen durchgeführt. Die Firma DEN Elektro ist daher unser erster Ansprechpartner, wenn es um die Beratung von Elektroanschlüssen für Elektrofahrzeuge geht.
- Vor-Ort Check durch Elektrofachkräfte
- Ihre individuelle Wünsche in der Angebotserstellung
- Wunschtermin vereinbaren
- Wallbox Installationsservice & Anschluss mit zusätzlichem Material
- Prüfung der Anlage nach DIN VDE 0100-600
- Inbetriebnahme Ihrer Anlage & Einweisung in die Anlage
Gerne können Sie direkt Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.
Kontakt erhalten Sie über den folgenden Button, oder telefonisch unter 0611 182 267 63